Das Problem:
Insbesondere Beweisfragen werden immer wieder juristisch korrekt, aber technisch unglücklich formuliert. Der vom Gericht bestellte Sachverständige, meist juristisch unbeleckt, steht dann oft vor dem Problem, den Fehler/Mangel zu erkennen, aber die Antwort auf die Beweisfrage nicht geben zu können.
So zum Beispiel eine Beweisfrage: Ist es richtig, daß das Traufblech keine Rückkantung aufweist? Was soll der SV damit anfangen? Selbst wenn keine Rückkantung da ist, muß das noch lange kein Mangel sein. Man liest auch immer wieder Sätze wie Entspricht die Ausführung den regeln der Baukunst?. Warum nicht: Entspricht der Aufbau des Schichtenpaketes den Vorgaben der Flachdachrichtlinen bzw. der DIN 18195??
Die Lösung:
Fragen Sie einfach Sachverständige des Gewerkes, die eben nicht am Prozeß beteiligt sind. Lassen Sie von uns oder von einem aus der Liste ausgewählten Gutachter die Fragen kostenlos überprüfen. Auf diese Weise können schnell und kostenlos Mißverständnisse vermieden werden. Bitte beachten Sie, daß wir Fragen nur aus technischer Sicht beurteilen können.